Aufatmen: neue Urteile zum Urheberrecht

I Panorama

Da sind wir ja noch einmal vorbeigeschrammt an exzessiven Urheberrechtsvorstellungen. Hätte man öffentliche Gebäude nicht fotografieren können, ohne vorher Architekt und Bauherren zu befragen, wäre das das Ende aller Urlaubsfotos gewesen. Nicht, dass diese sonderlich wertvoll wären in künstlerischer Hinsicht (manchmal aber ja doch!) für die Allgemeinheit, aber doch für jeden Einzelnen, für den sie eine wertvolle Gedächtnisstütze mit Emotionsreservoir sind. Und die wird halt heut nicht mehr ins Album geklebt, sondern in öffentlichen Netzwerken geteilt. So viel Innovation muss auch Herr Cavada zur Kenntnis nehmen. Es nervt, dass auf dem Urheberrechtsfeld plötzlich Verbote nicht mehr die Ausnahmen sein sollen, sondern die Regel. Vielleicht sollte man sich in Europa das „Fair Use“ der Amerikaner mal zum Studium vornehmen und abwägen, ob dies nicht ein komfortablerer Weg wäre: Die Nutzung von Werken anderer immer dann zu erlauben, wenn sie deren kommerzieller Nutzung nicht im Wege steht, ein neues Werk entstanden ist (wer beurteilt das?) oder von öffentlichem Interesse ist.

Sankt Petersburg, wikipedia commonsMagisches Sankt Petersburg. Aus dem Bundesarchiv, Commons.

II Youtube

You-Tube-Filme dürfen auf den eigenen Webseiten eingebunden werden. Gut, dass hier Klarheit herrscht. Laut der Entscheidung ist der eingebettete Quellcode eines YouTube-Videos „keine öffentliche Wiedergabe“, solange sich die Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik verwendet werde.

So betten Sie bei wordpress einen Film ein: einfach den Link kopieren und fertig.

__________________________________________________________III: Ich habe mich inspirieren lassen von einem einem klugen Text in der Süddeutschen diese Woche, von Leonhard Dobusch, Juniorprof an der FU Berlin.

Wir sammeln alle unsere Beiträge, die mit dem Schreiben von Texten zu haben, auf einer Extra Seite.

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