Wenn Sie Anfahrtsskizzen zu Ihrem orginellen Leseort (alte Mühle, Stolleneingang, Aussichtsturm, um nur ein paar Möglichkeiten zu nennen) in’s Netz stellen, sollten Sie Kartenmaterial nicht ungefragt einsetzen. Jetzt hat es ein Urteil wegen Urheberrechtsverletzung gegeben, das Sie kennen sollten. Das Börsenblatt klärt uns in seinem Newsletter auf. Reingucken – die Unschuld ist verloren, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also lieber selber zeichnen…
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