Autorenexpress: Buy-Out-Vertrag

autorenexpress Ein Total-Buy-Out-Vertrag ist dies: Es gibt ein (1!) einziges Pauschalhonorar für alle Nutzungsrechte, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Dauer des Urheberrechts (bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin) – und basta, aus die Maus, egal wie viel der Verlag mit der Verwertung des Werks verdient. Aber solche Verträge widersprechen dem Urheberrechtsgesetz, das festlegt, dass Urheber(innen) an den Einkünften aus ihrem Werk finanziell angemessen beteiligt werden müssen. Wobei man theoretisch immer noch diskutieren kann, was “angemessen” bedeutet, aber dazu gibt es Urteile.

Noch mal zusammengefasst: Ein Vertrag mit einer prozentualen Umsatzbeteiligung (siehe hier) ist kein Total-Buy-Out-Vertrag. Danke, Marion Schweizer, für die Erklärung.

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