Die Rechte des Lesers
Das Wetter ist grau heute, grau und warm. Das Richtige, um zu schmöckern, hemmungslos und ohne je auf die Uhr zu gucken. Einen Krimi, einen Thriller, eine Liebesschmonzette, die Tageszeitung – her damit, egal was.
Schließlich haben wir Urlaub. Und sind verreist. Immerhin 16 Mio Deutsche können sich das nicht leisten, sagt der Spiegel.
Und um unser Gewissen zu erleichtern, sollten wir uns jetzt einmal die
Rechte des Lesers
zum Gemüte führen. Kein Geringerer als Daniel Pennac hat sie formuliert und dem BiblioForum zur Verfügung gestellt.
1. Das Recht, nicht zu lesen
2. Das Recht, Seiten zu überspringen
3. Das Recht, ein Buch nicht zu Ende zu lesen
4. Das Recht, noch einmal zu lesen
5. Das Recht, irgendwas zu lesen
6. Das Recht auf Bovarysmus*
7. Das Recht, überall zu lesen
8. Das Recht herumzuschmökern
9. Das Recht, laut zu lesen
10. Das Recht zu schweigen
Und Nike Leonhard hat uns den Tipp gegeben; herzlichen Dank!
*Dies hier hat mir ganz besonders gefallen. Es hat etwas damit zu tun, dass ich in diesem Mai Flauberts Gartenhäuschen am Seineufer aufgesucht habe, in dem er große Teile seiner Madame Bovary geschrieben hat. Das Schild unten haben Fans in Rouen angebracht…
>und hier gehts zu unseren eBooks. Sehr lesenswert!
Alle Beiträge, die sich mit Büchern befassen, sammeln wir auf einer Seite.
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